Nach der Operation
Ihr Kind wurde operiert, und nun?
Vier Wochen später erlebt Ihr Kind nach der Erstanpassung des Sprachprozessors den Beginn seines neuen Hörens.
Wenn man aus dem Dunkel kommt und in helles Licht blickt, muss sich das Auge erst daran gewöhnen. Eine plötzliche Reizüberflutung wäre für das implantierte Kind ein Schock. Und etwas zu hören, das heißt zunächst noch nicht, es verarbeiten und verstehen oder sprachlich umsetzen zu können.
Allmählich, über drei bis fünf Wochen, programmieren wir die Sprachprozessoren so, dass sich die Kinder behutsam an die neuen Höreindrücke gewöhnen können. Wir sind dabei zwar auch „Techniker“, aber vor allem sehen wir uns als Therapeuten, die Kinder und ihre Eltern bei dieser aufregenden, spannenden und schönen Eroberung der Welt des Klangs begleiten.
Gleichzeitig vereinbaren wir mit Ihnen wöchentlich oder vierzehntägig Termine zur individuellen therapeutischen Förderung Ihres Kindes. Dabei orientieren wir uns an der natürlichen Sprachentwicklung hörender Kinder und haben darüber hinaus immer die gesamte Entwicklung Ihres Kindes im Blick. Sie als Eltern sind die ExpertInnen für Ihr Kind. Diese Voraussetzung nehmen wir sehr ernst. Auf dieser Basis unterstützen wir mit Ihnen gemeinsam die Entwicklung Ihres Kindes.
Selbstverständlich führen wir regelmäßig subjektive und objektive elektrophysiologische Kontrollen des CI-Systems sowie Optimierungen der Sprachprozessoreinstellungen durch. Und ebenso selbstverständlich überprüfen wir mit altersangemessenen Hörtests die Wirksamkeit des oder der CIs für die Hörfähigkeit und das Sprachverstehen. Schließlich halten wir es auch für selbstverständlich, dass wir, wenn Sie dies wünschen, mit Ihnen zusammen Erziehungsfragen klären. Der Zusammenhang zwischen Erziehung und einer guten Sprachentwicklung wird leider oft unterschätzt.
Die Beratung über geeignete Kindertagesstätten und Schulen und die Begleitung Ihres Kindes sowie die Beratung seiner Erzieher und Lehrer in der Integration runden unser Angebot ab. Dazu gehören auch ärztliche und pädagogische Stellungnahmen und Entwicklungsgutachten, mit denen Sie für Ihr Kind Integrationshilfen und andere Unterstützungen beantragen können.






