Hausordnung

Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrter Patienten,
sehr geehrte Angehörige und Besucher,

Sie werden sicherlich dafür Verständnis haben, dass bei einer so großen Zahl von Patientinnen und Patienten für einen geregelten Behandlungsablauf eine Hausordnung bestehen muss. Bitte unterstützen Sie durch Ihr verantwortungsbewusstes Mitwirken unsere Bemühungen um Ihre Gesundheit, um dadurch im Interesse aller Patientinnen und Patienten Störungen zu vermeiden und um den angestrebten Reha-Erfolg nicht zu gefährden.

Geltungsbereich:
Die Hausordnung gilt für das gesamte CIC Cochlear Implant Centrum Berlin-Brandenburg. Sie ist für alle Patientinnen, Patienten, Angehörige und Besucher gültig. Bitte halten Sie sich im Interesse Aller an die in der Hausordnung aufgestellten Festlegungen. Die Hausordnung kann durch abteilungsspezifische Regelungen ergänzt werden.

Allgemeines:
Wir bitten Sie, den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Hygienemaßnahmen, sowie in Brand- und Katastrophenfällen.
Im CIC besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Ein respektvoller Umgang untereinander ist uns sehr wichtig!
Aus diesem Grunde werden rassistische, diskriminierende und sexistische Äußerungen von Patientinnen, Patienten, Angehörigen und Besuchern nicht geduldet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich bei solchen Äußerungen Maßnahmen vor.

Einrichtungsgegenstände und im Zusammenhang mit der Behandlung verwendete Geräte sind schonend und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird der Verursacher /Erziehungsberechtigte /Betreuer haftbar gemacht.
Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit.

Im CIC ist das Rauchen nicht gestattet. Nur im Bereich des überdachten Wegs darf geraucht werden. Bitte rauchen Sie nicht unmittelbar vor den Eingän-gen des CIC, der Beratungsstelle sowie der Kita.

Behandlung:
Bitte halten Sie die vereinbarten Termine ein. Der Erfolg Ihrer Behandlung hängt ganz wesent-lich auch davon ab, dass alle therapeutischen Maßnahmen kontinuierlich durchgeführt werden können.

Wir bitten Sie, 5 Minuten vor Ihrem Termin bei uns zu sein. Bei verspäteter Ankunft können sich die Behandlungszeiten verkürzen, um den planmäßigen Beginn der darauf folgenden Be-handlung zu gewährleisten.

Sollten Sie Termine aus persönlichen Gründen absagen oder verschieben wollen bitten wir Sie, sich spätestens 24 Stunden vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Für alle Stornierungen, welche weniger als 24 Stunden vor dem Termin vorgenommen werden, müssen wir leider eine Ausfallgebühr in Höhe von 20,00 Euro erheben.

Verkehr auf dem Gelände:
Auf dem Gelände steht eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden. Die Parkplätze sind unbewacht. Bei Verlust von Gegenständen oder für Beschädigungen in oder an Ihrem Fahrzeug haften wir nicht. Es gilt die STVO.

Zuständigkeiten:
Die hausrechtlichen Befugnisse werden von der Geschäftsführung oder einem/r von ihr Beauf-tragten ausgeübt. Die Geschäftsführung ist berechtigt, Verstöße zu ahnden und ggf. von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Zur Veröffentlichung bestimmte Film-, Fernseh-, Funk- und Fotoaufnahmen aus dem CIC bedür-fen grundsätzlich der Erlaubnis der Geschäftsführung.

Zuwiderhandlungen:
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird eine Ermahnung ausgesprochen. Schwer-wiegende oder wiederholte Verstöße können zu einem Behandlungsabbruch führen. Die Geschäftsführung und die Leitungsmitglieder behalten sich vor, bei Zuwiderhandlungen auch für Besucher ein Hausverbot auszusprechen.

Änderungsrecht:
Die vorliegende Hausordnung darf nach Ermessen der Geschäftsführung geändert werden.

Berlin, Oktober 2020

Katja Rothe
– Geschäftsführung –


Download: 
Hausordnung_CIC_10_2020